Home Ueber uns News Verbraucher-Info Lieferanten Kontakt
Ölheizung Sanitär Solar Mobilheizer

News

Welche Prämien gibt es in 2009?

Folgende Prämien werden beibehalten bzw. abgeändert (gültig bis 31. 12. 2009):

  • Ersetzen eines Heizkessels durch einen Brennwert-Ölkessel: Die Prämien der W.R. und Informazout werden nicht mehr ausbezahlt. Die Einkommensteuer-Rückzahlung bleibt weiterhin bestehen.
  • Ersetzen eines Heizkessels durch einen Niedertemperatur-Gaskessel: 300 Euro
  • Ersetzen eines Heizkessels durch einen Brennwert-Gaskessel: 600 Euro
  • Installation einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung: 750 Euro
  • Installation einer Wärmepumpe für die Zentralheizung: 1500 Euro
  • Installation einer kombinierten Wärmepumpe (Heizung + Warmwasser): 2250 Euro
  • Installation eines Biomasse-Heizkessels mit automatischer Beschickung: 1750 Euro
  • Installation einer Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung: 75% der Anschaffungskosten MWSt. einbegriffen, mit einem Maximum von 1500 Euro

Für die Heizungsregelung werden folgende Beihilfen gewährt

  • 10 Euro pro Heizkörper – Thermostatventil
  • 100 Euro für ein programmierbares Raumthermostat
  • 100 Euro ür eine Kesselregelung mit Aussenfühler
  • 100 Euro für eine Kesselregelung mit Warmwasservorrangschaltung

Um in den Genuss dieser Beihilfen zu kommen, muss die Baugenehmigung des Gebäudes vor 1996 ausgestellt worden sein.

Beihilfen für thermische Solaranlagen: bis zum heutigen Tag (10.03.09) sind keine Änderungen für diese Beihilfen bekannt gemacht worden.
Die Einkommensteuer-Rückzahlung auf alle o.e. Arbeiten beträgt weiterhin 40% der Anschaffungskosten (MWSt. einbegriffen), jedoch ist der maximale Betrag auf 2.770 _ erhöht worden, ausser bei der Installation von Solaranlagen. Hier beträgt der maximale Betrag 3.600 _!!! NEU: Die Beträge dürfen jetzt auf 3 Steuerjahre verteilt werden!!!
Bitte beachten Sie auch, dass für verschiedene Arbeiten zinslose Kredite vergeben werden!!!


Weitere Infos unter: http://www.energie.wallonie.be


Die Herabsetzung der MWSt. auf 6% im Baufach

Der Mehrwertsteuersatz von 6% für die Konstruktion oder den Verkauf einer neuen Wohnung für einen Gesamtbetrag von Maximum 50.000 Euro kann rückwirkend zum 1. Januar 2009 angewendet werden!

Die Rechnungen, die zwischen dem 1. Januar 2009 und dem Datum der Veröffentlichung dieser Bestimmungen (13. Februar 2009) erstellt worden sind, konnten noch keine herabgesetzte MWSt. enthalten. Allerdings können sie später korrigiert werden, da die Massnahme rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist.

Der ermässigte Satz kann nur für ein Gebäude angewendet werden, das nach Ausführung der Arbeiten vom Eigentümer entweder ausschliesslich oder hauptsächlich als dauerhafte private Wohnung benutzt wird. Diese Wohnung muss für mindestens 5 Jahre als Hauptwohnsitz benutzt werden.
Die Arbeiten müssen von einem registrierten Unternehmen ausgeführt werden.

Bevor die MWSt. fällig wird (also vor der Abrechnung) muss der Bauherr beim Mehrwertsteueramt das Formular Nr. 1211 ausfüllen. Die MWSt.-Verwaltung teilt dieser Erklärung eine Kontrollnummer zu und der Bauherr händigt dem Unternehmer eine Kopie aus. Dieser kann aufgrund dieser Erklärung daraufhin seine Rechnung erstellen.

Der ermässigte MWSt. Satz von 6% für Renovierungsarbeiten bleibt bis Ende 2010 gültig.

News-Archiv

Welche Prämien gibt es 2008?

Noch weniger Steuern zahlen!!!

Gute Nachrichten zu Beginn des Neuen Jahres!!! >>

Holzenergietag 2>>

Holzenergietag von 28.10.2006 >>

Solarsysteme Malaga 3.0 und MalagaStar 1.0 von Sieger >>

Bild oben: copyright: qbalibre/aboutpixel.de